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Albert-Schweitzer Grundschule Amberg
Stand 12.02.21
Sehr geehrte Eltern,
heute hat der Ministerrat über die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern ab dem 15.02.21 beraten.
Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15.02.-19.02.21) wird im Distanzunterricht (wie in der bisherigen Form) fortgesetzt. Auch die Notbetreuung findet nächste Woche unter den bisherigen Rahmenbedingungen statt.
Ab Montag, 22.02.21 werden wir mit allen Klassen (1-4) in den Wechselunterricht gehen. Sobald die Datailbestimmungen zum Unterrichtsbetrieb vom Kultusministerium an uns geschickt werden, können auch wir in eine dataillierte Planung gehen. Sobald wie möglich bekommen Sie von uns die neuesten Informationen.
Infektionsschutz- und Hygieneregeln:
1) Maskenpflicht
Für Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1-4 gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf dem Schulgelände (Gänge, Pausenhof, Toiletten) sowie auf ihrem Platz im Klassenzimmer. Bitte geben Sie ihrem Kind täglich zwei Masken mit.
2) Mindestabstand
Innerhalb des Klassenzimmers darf auf die EInhaltung des Mindestabstands von 1,5m zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands verzichtet werden. Partner- und Gruppenarbeiten innerhalb der Klasse sind wieder möglich, auch eingeschränkt Musik-, Sport- und Werkunterricht im Klassenverband. Freizeitangebote (z.B. Spielen und Basteln) im Rahmen der OGTS sind entsprechend ebenfalls möglich. Wir versuchen grundsätzlich eine Durchmischung der Lerngruppen soweit als möglich zu vermeiden. Daher wird auch den einzelnen Klassen auf den Pausenhöfen eine jeweils feste Zone zugewiesen.
3) Raumhygiene
Alle Räume werden regelmäßig intensiv gelüftet und gemäß der geltenden Vorschriften gereinigt bzw. desinfiziert.
4) Persönliche Hygiene
Die Kinder werden angehalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
5) Verhalten im Krankheitsfall
Bei leichten Krankheitssymptomen (Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden kein Fieber entwickelt wurde.
Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, wenn die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei sind. Der fieberfreie Zeitraum muss mindestens 36 Stunden betragen. Im Zweifelsfall entscheidet der Haus- oder Kinderarzt über eine Testung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße,
Marion Weigl, Rin